Außerhausverkauf wird nicht gegen staatliche Unterstützung gerechnet
05.10.2021
Gastronomen können aufatmen
Erleichterung bei Gastronomen: Der Umsatz, welcher durch Außerhausverkäufe im November erzielt wird, wird nicht gegen die staatliche Unterstützung von 75 % des Vorjahresumsatzes gerechnet. Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen oder über Lieferdienste verkaufen, können also die so erwirtschafteten Umsätze getrennt von dem Nothilfeprogramm nutzen.

Schließung aufgrund ansteigender Zahlen
Die Schließung der Gastronomie für den Monat November geschieht aufgrund steigender Infektionszahlen in Deutschland. Laut Informationen der Regierung seien trotz Bemühungen um Hygienekonzepte 75 Prozent aller Infektionsketten nicht nachvollziehbar. Um einen weiteren unkontrollierbaren Anstieg dieser Zahlen zu verhindern, griff die Bundesregierung zu harten Mitteln.
Bundesregierung stellt Hilfspaket von 10 Milliarden Euro
Offiziell war nur bekannt, dass betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, unter anderem Restaurants, Bars, Cafés und andere gastronomische Betriebe, staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Diese berechnet sich aus dem Umsatz des Unternehmens, welcher im November 2019 erzielt wurde. 75 Prozent dieses Umsatzes wird den Unternehmen erstattet. Für diese Hilfsaktion hat die Bundesregierung 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Bundesregierung stellt Hilfspaket von 10 Milliarden Euro bereit
Mit einem Hilfspaket sollen die geschlossenen Unternehmen finanziell unterstützt werden. Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitenden sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom Vorjahresmonat, also November 2019, erstattet werden. Bei Unternehmen mit einer höheren Mitarbeitendenzahl greifen laut Kanzlerin Merkel die Regularien der Europäischen Union. Weitere Einzelheiten sollen in den kommenden Tagen folgen.
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