Re-Start birgt eventuelles Risiko für Datenschutz

30.09.2021

Der Betrieb von Gaststätten ist in Hamburg wieder gestattet. Seit dem 13. Mai dürfen Restaurants und Cafés wieder Gäste empfangen, wenn auch unter Auflagen. Auch in Hessen dürfen Gastronomen ihre Betriebe ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Neben Hygieneauflagen muss jeder Gast seine Kontaktdaten registrieren. Dazu zählen sensible Angaben wie Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer. Diese Daten müssen bis zu 4 Wochen gespeichert oder aufbewahrt werden, um im Falle einer Neuinfektion eventuelle Betroffene zu kontaktieren.

Wie diese Kontaktdaten festgehalten, gespeichert oder aufbewahrt werden ist leider nicht reguliert. Oft liegen einfache Listen am Eingang, die ausgefüllt werden müssen. Datenschutzexperten warnen vor Datenmissbrauch.
Mit den Vorgaben der DSGVO sind die neuen Vorschriften zwar grundsätzlich nicht vereinbar, jedoch müsse man zum Schutz der Allgemeinheit eine Ausnahme machen.

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Experten raten, nur die notwendigsten Daten der Gäste zur Kontaktaufnahme zu speichern. Dazu gehört der Name sowie entweder Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Sehen Sie davon ab, weitere Daten wie Anschrift zu fordern.
Außerdem sollten die Daten nie frei zugänglich für andere Gäste sein, bewahren Sie die Liste sicher auf, zum Beispiel hinter dem Tresen. Die Daten sollten auch nicht weiterverkauft werden oder für Werbezwecke missbraucht werden.

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