Was Sie über die neuen Bußgelder wissen müssen

30.09.2021

Bußgelder für Falschangaben von Restaurantbesuchern

Aufgrund von Problemen bei der Rückverfolgung von Infektionsketten möchten Bund und Länder Verstöße bei der Datenerhebung in Restaurants zukünftig ahnden. Bei Falschangaben der Gäste drohen Bußgelder.
Was Sie als Gastronom jetzt beachten müssen.

Bundestag appelliert an die Bevölkerung

Die Bundesregierung zeigt sich besorgt mit dem Blick auf die steigenden Infektionszahlen in Deutschland, weshalb sie die Bevölkerung aufrufen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen weiter ernst zu nehmen sowie mithilfe von korrekter Datenerfassung die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Falschangaben können teuer werden

Die Bundesregierung hat nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro verhängt, damit Letzteres besser durchgesetzt werden kann. Gäste, die in Gaststätten, Restaurants oder anderen gastronomischen Betrieben falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen nun mit dieser Strafe rechnen.

Die wichtigsten Fragen haben wir für sie beantwortet:

Beträgt das Bußgeld überall 50 Euro?

Nein. Dies ist nur der Mindestbetrag. Die Bundesländer haben wir verschiedene Ansätze: In Bayern und NRW beträgt das Bußgeld zum Beispiel 250 Euro, in Schleswig-Holstein droht eine Strafe von bis zu 1000 Euro bei Falschangabe der Kontaktdaten.

 

Wer muss das Bußgeld zahlen?

Die Aussage der Kanzlerin, dass Gastronomen selber für den Schaden aufkommen müssen, ist falsch. Tatsächlich müssen die Gäste, die falsche Kontaktdaten angegeben haben, die Strafe selber zahlen.

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Welche Rolle haben die Gastronomen?

Die Gastronomen werden dazu angehalten, die Plausibilität der Daten zu überprüfen. So soll bei Angabe von Fantasienamen darauf geachtet werden, dass der Gast die richtigen Daten angibt. Auch unvollständige Angaben sollen vermieden werden.

 

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Um die Überprüfung der Einhaltung sollen Behörden sich kümmern. Laut des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder soll das Ordnungsamt stichprobenhaft prüfen. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister teilte mit, dass sich Gastronomen nach wie vor keine Ausweisdokumente vorzeigen lassen müssen zur Kontrolle der Kontaktdaten.

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