Bundesregierung beschließt Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen

30.09.2021

Die Bundesregierung senkt den Mehrwertsteuersatz von vor Ort verzehrtem Essen von 19 Prozent auf 7 Prozent. Damit reagiert Sie auf die schwierige Situation, in der sich viele Gastronomen wiederfinden. 

Zuvor galt der Steuersatz von sieben Prozent nur für geliefertes Essen und für Essen, welches zum Mitnehmen bestellt wurde. Die neue Regelung tritt ab dem 01. Juli in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juli 2021.

 

Bisher noch kein Fahrplan für Restaurantöffnungen beschlossen

Die Regierung warnt jedoch davor, den festgelegten Zeitpunkt der

Steuersenkung mit einer Garantie gleichzusetzen, dass ab diesem Datum Gastronomen ihre

Restaurants wieder öffnen könnten. Entscheidend sei nach wie vor, wie sich die Infektionszahlen bis dahin entwickeln.

Deutsche sind bereit, mehr Essen zu bestellen.

Viele Restaurants und Cafés setzen derzeit auf Abholung oder Lieferung von Essen. Auch in der Bevölkerung zeichnet sich eine Solidarität ab und die Menschen sind bereit, nun vermehrt Essen zum Abholen zu bestellen, wie vergangene Aktionen wie #deutschlandbestellt zeigen. Dies geschehe, um lokale Restaurants oder Cafés auch während dieser Krise zu unterstützen.

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