Kurzarbeitergeld steigt, Mehrwertsteuer sinkt.

30.09.2021

Wenige Branchen leiden unter der momentanen Situation so sehr, wie die Gastronomie. Kosten laufen weiter, doch bleiben die Einnahmen des normalen Tagesgeschäfts aus.

Um Den Betrieben unter die Arme zu greifen wurde die Mehrwertsteuer von vor Ort verzehrtem Essen auf 7 Prozent herabgesetzt. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli und ist befriset bis um 30. Juni 2021. Damit soll ein Wiedereinstieg vereinfacht werden, wenn die Restaurants und Cafés wieder öffnen können.

Änderungen bei Kurzarbeitergeld vor allem für Geringverdiener.

Auch soll das Kurzarbeitergeld erhöht werden, um vor allem die Einkommensverluste der Geringverdiener auszugleichen. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert.

Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes findet gestaffelt statt. Beispielsweise für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) steigen. Ab dem 7. Bezugsmonat steigt die Kurzarbeit auf 80 Prozent, beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. Dies gilt vorerst bis Ende 2020. Zusätzlich werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 1.Mai bis Ende 2020 die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

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