Das BFSG gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und gilt seitdem für neue Produkte und Angebote.
Bereit für das BFSG
Seit Juni 2025 müssen Online-Shops für Verbraucher barrierefrei sein. Widget und Shopsystem von ORDERU bringen die Technik dafür mit: per Tastatur bedienbar, mit ausreichenden Kontrasten, für Screenreader ausgezeichnet und klar strukturiert. So erfüllt dein Bestellshop die Anforderungen – geprüft, nicht nur behauptet.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kürze – neutral zusammengefasst, damit du einordnen kannst, was für deinen Betrieb gilt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und gilt seitdem für neue Produkte und Angebote.
Betroffen sind Online-Shops für Verbraucher – außer Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und bis 2 Mio. € Umsatz.
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – so fasst die WCAG in Stufe AA zusammen, was ein Shop technisch leisten muss.
Anbieter erläutern öffentlich, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt – die Marktüberwachung kann Nachweise anfordern.
Diese Übersicht fasst die gesetzlichen Vorgaben allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für deinen Betrieb gilt, hängt von Unternehmensgröße und Angebot ab.
Barrierefreiheit ist bei ORDERU kein nachträglicher Anstrich, sondern Teil des Systems, das du für deinen Shop nutzt – jeder Baustein ist im Lighthouse-Test nachgewiesen.
Jede Funktion in Widget und Shop ist ohne Maus erreichbar: Adresseingabe, Speisekarte, Produktoptionen, Warenkorb und Checkout lassen sich mit Tab, Enter und Leertaste bedienen. Sprunglinks führen direkt zum Inhalt, der sichtbare Fokus zeigt jederzeit, wo man sich befindet – und kein Element ist durch eine falsche Tab-Reihenfolge versteckt.
Geprüft: Sprunglinks, sichtbare Fokus-Markierung, keine manipulierte Tab-ReihenfolgeTexte, Buttons und Statusanzeigen im Shop-Layout sind so gesetzt, dass sie das Kontrastverhältnis von 4,5:1 nach WCAG AA erreichen. Deine Markenfarben kannst du frei wählen – wir prüfen vor dem Livegang, ob sie für Schrift und Bedienelemente ausreichend kontrastieren. Und beim Gestalten von Reklame-Bannern zeigt dir ein Kontrast-Checker direkt an, ob deine Farbkombination die Stufe AA oder sogar AAA erreicht.
Geprüft: Kontrast-Audit im Lighthouse-Test, Abweichungen nur bei individuellen MarkenfarbenScreenreader bekommen, was das Auge sieht: Aufklapp-Bereiche melden, ob sie offen oder geschlossen sind, Dialoge wie Produktoptionen und Warenkorb sind als solche gekennzeichnet, und Symbol-Buttons tragen einen sprechenden Namen. Rein dekorative Elemente sind für Hilfstechnik ausgeblendet, damit nichts Überflüssiges vorgelesen wird.
Geprüft: alle ARIA-Prüfpunkte bestanden – gültige Rollen, Attribute und Dialog-NamenProduktfotos, Logos und Aktionsbilder tragen Alternativtexte, die den Inhalt beschreiben. Bilder, die nur schmücken, sind als dekorativ markiert. Bei Produktfotos übernimmt der Shop die Produktbeschreibung automatisch als Bildbeschreibung – du musst nichts doppelt pflegen.
Geprüft: alle Bilder mit Alternativtext, keine doppelten BeschreibungenJede Seite hat eine klare Gliederung: Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich sind als Bereiche ausgezeichnet, Überschriften folgen einer durchgehenden Hierarchie, Listen sind echte Listen. Screenreader-Nutzer können so direkt zur Speisekarte oder zum Warenkorb springen, statt sich durch die ganze Seite zu arbeiten.
Geprüft: Sprachangabe, Seitentitel, Überschriften-Reihenfolge, Listen und Seitenbereiche (Navigation, Inhalt, Fußzeile)Statt eigene Testseiten zu prüfen, haben wir einen laufenden Betrieb genommen: die Webseite von Doydoy's Pizza mit dem Liefergebiet-Widget und die Speisekarte des zugehörigen Shops – mit echten Produkten, Aktionen und Markenfarben.
Geprüft wurde mit Lighthouse, das für Barrierefreiheit die axe-core-Regeln nutzt. Beide Seiten liegen über 90. Die wenigen Abzüge entfallen auf Kontraste der Markenfarben Rot auf Gelb – ein Punkt, den wir mit dem Kunden gemeinsam angehen.
| Geprüfte Seite | Score |
|---|---|
| Webseite mit Liefergebiet-Widget doydoys.de | 96 |
| Shop-Speisekarte mit Warenkorb shop.doydoys.de | 95 |
Bestanden: alle Prüfpunkte zu ARIA, Button- und Linknamen, Alternativtexten, Überschriften-Hierarchie, Listen, Sprachangabe, Tab-Reihenfolge und Zielgrößen. Abzüge: Kontrast einzelner Markenfarben.
Das System stellt die Technik – ein paar Inhalte kann nur der Betrieb selbst barrierefrei machen. Bei allen dreien helfen wir.
Deine Farben bestimmst du. Wir achten darauf, dass Schrift und Bedienelemente in deinen Farben ausreichend Kontrast haben – und beim Gestalten von Aktionen zeigt dir das System direkt, ob eine Farbkombination barrierefrei ist.
Die Beschreibung eines Produkts dient zugleich als Bildbeschreibung für Gäste mit Screenreader. Damit das stimmig bleibt, sollte jedes Foto genau das zeigen, was Name und Beschreibung des Produkts versprechen – kein Symbolbild, kein Foto eines anderen Gerichts.
Klare Produktnamen und verständliche Beschreibungen helfen allen Gästen – nicht nur denen mit Hilfstechnik. Unsere Vorlagen und Hinweistexte sind bereits so geschrieben; bei deinen eigenen Texten unterstützen wir dich gern.
Schreib uns kurz, wer du bist und was du vorhast – wir antworten persönlich, meist innerhalb von 24 Stunden. Keine Hotline-Schleife, keine Standardmail.